Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen bestimmt. Sie gelten für alle zwischen der ProLiving Systems AG (ProLiving) und dem Vertragspartner (i.d.R.: Kunde) vereinbarten Lieferungen und Leistungen ausschließlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch ohne widersprechende Bedingungen nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Die Sprache für die Erbringung unserer Leistungen ist deutsch.
Es gelten die jeweils bei Vertragsschluss aktuellen AGB.
Vertragsschluss
Unsere Angebote und Liefertermine sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet haben. Ein Vertrag kommt erst – sofern nicht schriftlich ausdrücklich anderweitig vereinbart – mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder, im Fall einer Dienstleistung, durch Erbringung derselben zustande. Sämtliche von uns vor oder nach dem Vertragsschluss gestellten Unterlagen sind vom Vertragspartner vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Genehmigung in Textform (z.B. E-Mail) untersagt. Sämtliche derartigen Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder wieder aufgelöst wird, nach unserer Aufforderung an uns zurückzugeben.
Der konkrete Umfang der Lieferung (Hard- und Software) und Leistung (Dienstleistung) ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung mit dem Vertragspartner. Zu Teillieferungen sind wir in zumutbarem Umfang berechtigt.
Der Vertragspartner kann, unabhängig von der Gewährleistung, für bestimmte Hard- bzw. Software zusätzliche Wartung und sonstige Dienstleistung vereinbaren.
Im Fall des Erwerbs von Software gelten ausschließlich die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Zahlungs- und Lieferbedingungen
Alle Preise verstehen sich in EUR ohne die gesetzliche Umsatzsteuer, die zusätzlich in jeweils geltender Höhe in Rechnung gestellt wird, und gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Lager. Verlangt der Vertragspartner eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Sämtliche sonstigen Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben trägt der Vertragspartner.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig.
50 % der vereinbarten Vergütung wird nach Rechnungsstellung bei Vertragsschluss fällig. Die restlichen 50% der Vergütung werden nach Auslieferung in Rechnung gestellt und fällig.
Kommt der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug oder werden uns wesentliche Vermögensverschlechterungen des Vertragspartners bekannt, werden sämtliche offene Rechnungen sofort fällig. Darüber hinaus sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen von Vorkasse oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
Der Vertragspartner ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen sowie zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, soweit seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
Gefahrübergang, Abnahme der Ware
Soweit nicht anders vereinbart, geht die Gefahr mit Auslieferung ab Lager auf den Vertragspartner über.
Eine mit dem Vertragspartner vereinbarte Abnahme muss unverzüglich zum vereinbarten Termin, hilfsweise nach unserer Anzeige der Abnahmebereitschaft, durchgeführt werden. Falls unser Mitarbeiter dem Kunden die Betriebsbereitschaft der Hard- und Software angezeigt hat, gilt 30 Tage nach dieser Anzeige die Hard- und Software als abgenommen. Das Gleiche gilt, falls der Kunde bereits 30 Tage mit Produktivdaten mit der Hard- und Software arbeitet.
Eigentumsvorbehalt bzgl. der gelieferten Hardware
Die gelieferte Hardware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher aus der Geschäftsverbindung herrührenden Forderungen unser Eigentum.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Hardware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet.
Der Vertragspartner darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich Mitteilung zu machen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln
Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Vertragspartner möglich zu beschreiben.
Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung steht uns zu. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Zur Mängelbeseitigung gibt der Vertragspartner uns angemessen Zeit und Gelegenheit; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Vertragspartner das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Bei einer Beseitigung durch Dritte besteht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten zu unseren Lasten, sofern der Mangel nicht zuvor in Textform angezeigt, die Dringlichkeit dargelegt und eine Mängelbehebung unsererseits verweigert worden ist. Bessert der Vertragspartner selbst oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung unsererseits für die daraus entstehenden Folgen.
Wenn der Vertragspartner fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht zu.
Mängelansprüche sind ausgeschlossen im Falle ungeeigneter oder unsachgemäßer, durch den Vertragspartner vorgenommener, Installation oder Verwendung, natürlicher Abnutzung sowie nicht von uns autorisierter Wartungs- oder Nachbesserungsarbeiten.
Ansprüche aus Mängeln verjähren innerhalb zwei Jahren, nach Lieferung oder im Falle einer Werkleistung ab Abnahme.
Haftung
Wir haften für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls wir eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt haben oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Angestellten, Mitarbeiters, Erfüllungsgehilfen oder Vertreters von uns. Unsere Haftung für fahrlässig verursachte Schäden ist insgesamt pro Vertragsjahr auf die Summe der von dem Vertragspartner an uns bzgl. der betroffene Leistung während der dem Schadensereignis unmittelbar vorausgehenden vierundzwanzig (24) Monaten gezahlten Vergütung beschränkt. Darüber hinaus ist im Fall der einfachen Fahrlässigkeit die Haftung für Folgeschäden oder Vermögensschäden ausgeschlossen.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Vertragspartner verantwortlich für eine regelmäßige ordnungsgemäße Datensicherung. Bei Verlust von Daten als Folge einer schuldhaften Handlung durch uns haften wir nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart trägt der Vertragspartner die Verantwortung für die Sicherheit seiner Daten während eines Transports.
Wir übernehmen keine Haftung für die technische Funktionsfähigkeit von externen, nicht in unserem Einflussbereich stehenden Telekommunikationsverbindungen.
Datenschutz
Unsere Mitarbeiter sind auf die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet. Wir stellen bei Bedarf gerne eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung sowie eine Geheimhaltungsvereinbarung zur Verfügung.
Sofern mit dem Vertragspartner vereinbart, löschen wir bei uns eingegangene Datenträger von Kunden entsprechend der von dem jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellten und empfohlenen Lösch-Software.
Hinweis nach dem Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus ist ProLiving als Händler gemäß Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Als Endverbraucher können die Kunden Batterien und Akkus aus dem Sortiment von ProLiving unentgeltlich am Sitz von ProLiving zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an ProLiving unter nachstehend aufgeführter Adresse zurücksenden. ProLiving Systems AG wird diese dann – für den Kunden unentgeltlich – entsorgen. Der Kunde kann Akkus und Batterien ebenfalls bei einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben. Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne (was bedeutet, dass der Kunde diese nicht im Hausmüll entsorgen darf) sowie dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes z. B. “Cd” für Cadmium, “Pb” für Blei, “Hg” für Quecksilber) gekennzeichnet. Soweit Sie Batterien und Akkus an ProLiving zurücksenden möchten, übersenden Sie diese bitte an die nachfolgende Adresse:ProLiving Systems AG
Weinfelderstrasse 29
8580 Amriswil
Schweiz
Hinweise zur Elektroschrottverordnung
Am 24.03.2006 trat folgende Regelung in Kraft: Endverbraucher können ab diesem Stichtag ihre Elektroaltgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgegeben. Die Hersteller sind dann für die weitere Entsorgung zuständig. Außerdem dürfen bestimmte gefährliche Stoffe bei der Herstellung von Elektrogeräten nicht mehr verwendet werden. ProLiving Systems AG bestätig Ihnen hiermit, dass die Ware eine gültige WEEE-Registrierung hat. Ihre ausgedienten Geräte geben Sie daher bitte bei einer der kommunalen Sammelstellen ab, was für Sie nicht mit Kosten verbunden ist.
Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz ElektroG): Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro-Altgeräte und der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten, die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung durch Vorgabe von Sammel-, Verwertungs- und Recycling-Quoten und die Verringerung des Schadstoffgehaltes der Geräte. Bezogen auf ganz Deutschland sollen aus privaten Haushalten mindestens 4 Kilogramm Altgeräte pro Einwohner gesammelt werden. Durch das Verbot der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Produktion von Neugeräten sollen Belastungen für Umwelt und Gesundheit von vornherein vermieden werden und Entsorgungsprobleme gar nicht erst entstehen. Die Verpflichtung, für die Entsorgung, d. h. für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Geräte Verantwortung zu übernehmen, soll die Hersteller dazu zwingen, den gesamten Lebenszyklus ihrer Ware in ihre Kalkulation einzubeziehen.
Sonstiges
Der Vertragspartner kann Ansprüche gegen uns nur mit unserer Zustimmung abtreten.
Falls keine anderen Abmachungen schriftlich getroffen werden, ist die ProLiving Systems AG berechtigt, nach Abschluss eines Projektes, die Arbeit zu publizieren. ProLiving Systems AG ist weiterhin berechtigt, den Namen des Kunden, sowie einen Link zur Webseite für eigene Werbemaßnahmen zu verwenden.
Für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Ansprüche ist für beide Teile Amriswil.
Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen gleichwohl wirksam.
Eine Änderung der vereinbarten AGB ist unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die von uns nicht veranlasst wurden und auf die wir keinen Einfluss haben und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. Wir werden dem Vertragspartner die abgeänderten AGB sechs Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Vertragspartner der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von uns seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Vertragspartner als auch wir berechtigt, den Vertrag mit ordentlicher Frist zu kündigen.
B. ProLiving – Dienstleistung
Bei der Erbringung von ProLiving-Dienstleistung gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
Mitwirkung des Vertragspartners
Die Erbringung von ProLiving-Dienstleistung setzt voraus, dass der Vertragspartner die Hard- und Software entsprechend der mit dem Vertragspartner festgelegten technischen Anforderungen verwendet.
Sofern der Vertragspartner den vorab vereinbarten Standort der Hardware wesentlich ändern möchte, muss er die Änderung vorher mit uns abstimmen.
Eine wesentliche Änderung des Standortes berechtigt uns zur Anpassung der Reaktions- und Servicezeit. Des Weiteren behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor, falls wir die vorab vereinbarten Leistungen durch die Standortänderung nach unserem Ermessen nicht mehr erbringen können.
Der Vertragspartner wird vor der Anforderung von Dienstleistung, soweit für die jeweilige Hard- bzw. Software zutreffend, die von uns vorgesehenen Serviceprozeduren (z.B. Maßnahmen zur Problemerkennung, Fehlereingrenzung, Fehlerbestimmung) durchführen und eine geeignete Datensicherung vornehmen.
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, sofern möglich, dass wir die Dienstleistung auch per Datenfernübertragung („remote“) durchführen können und er die hierfür notwendige Software installiert. Eine Leistungserbringung per Fernübertragung findet nur in Absprache mit dem Vertragspartner statt. Der Vertragspartner bleibt für den ausreichenden Schutz seines Systems und aller darin enthaltenen Daten verantwortlich.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns für die Durchführung der vereinbarten Leistung freien Zugang zu den Räumlichkeiten und der Hardware zu geben sowie uns bei Bedarf einen sachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns die erforderlichen Unterlagen und technischen Einrichtungen (insbesondere Übertragungsleitungen) auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.
Durch den Vertragspartner verschuldete Wartezeiten unserer Mitarbeiter stellen wir dem Vertragspartner gemäß der mit ihm vereinbarten Stundensätze als Arbeitszeit in Rechnung. Des Weiteren können wir den Zeitplan entsprechend anpassen und ggfs. neu festlegen.
Der Vertragspartner ist verantwortlich für seine Anbindung der ProLiving Services, sofern nicht abweichend geregelt.
Supportvertrag
Die Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und anfallenden Kosten bei Störungen oder Problemen werden mittels eines separat abzuschließenden Supportvertrages geregelt.
Austausch von Hardware
Soweit im Rahmen einer Leistungserbringung der Austausch von Hardware erforderlich ist, geht grundsätzlich. das Eigentum an der ausgetauschten Hardware auf uns und das Eigentum an dem Ersatz auf den Vertragspartner über. Der von uns zur Verfügung gestellte Ersatz erhält den gleichen Mängelgewährleistungs- bzw. Wartungs- oder Dienstleistungsstatus wie die ersetzte Hardware.
Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass sich auf dem auszutauschenden Teil zum Zeitpunkt des Austauschs keinerlei personenbezogene Daten oder Betriebsgeheimnisse befinden.
Für den Fall, dass der Vertragspartner selbstständig eine von uns an ihn verschickte Hardware-Komponente austauscht, muss die ausgetauschte defekte Komponente innerhalb von 14 Tagen an uns zurückgegeben werden.
(Stand: Oktober 2024)
Hoi zäme!
Willkommen bei der ProLiving Systems AG in der schönen Schweiz.